Es hat seinen Grund, dass von Fab Lab, also von Labor, gesprochen wird, denn es wird nicht nur mit (neuen) Technologien, sondern vor allem auch mit neuen Nutzungen und NutzerInnen experimentiert. Die wichtigste Grundregel ist also gesunder Menschenverstand – Vorsicht walten lassen, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig nachfragen und seinen Teil zu Sicherheit, Wissen und Ordnung beitragen.

Laborordnung

Rechtlich reicht das als Rahmen natürlich noch nicht aus, daher werden die Regeln zur Nutzung und zum Zugang, sowie die Details zur Versicherung und Haftung im Rahmen der geltenden Gesetzeslage in der Laborordnung behandelt. Der aktuelle Stand der Ordnung spiegelt einen längeren Prozess wieder, der kooperativ zwischen dem Fab Lab Siegen, dem Bereich Arbeitssicherheit sowie dem Input mehrerer deutscher Fab Labs entstand.

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Sicherheitsunterweisungen

Ohne Einweisung, also z.B. als Gast, darf im Fab Lab grundsätzlich nicht aktiv gearbeitet werden. Führungen, Besichtigungen, Teilnahme an Vorträgen, Arbeiten mit dem eigenen Laptop o.Ä. sind hiervon ausgenommen. Die Benutzung der vorhandenen Geräte und Maschinen ist in verschiedene Bereiche untergliedert, die jeweils eine Sicherheitsunterweisung erfordern.

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Verhalten bei Unfällen

Eines unserer Ziele ist das Ermöglichen einer sicheren Arbeitsumgebung und das Vorbeugen von Arbeitsunfällen. Trotz allem können diese nicht ausgeschlossen werden. Des Weiteren können jederzeit internistische Notfälle (z. B. Kreislaufbeschwerden, Übelkeit, Herzinfarkt, Ohnmacht) auftreten.

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